Wilhelm Kollhoff

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Wilhelm Kollhoff war der erste Hörer in Deutschland, der eine „Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Rundfunkempfangsstelle des Reichspostministeriums“ erhielt. Ausgestellt wurde die Urkunde mit der „lfd. Nr. 1“ am 31. Oktober 1923. In jenen inflationären Zeiten bezahlte Kollhoff für die Rundfunkgenehmigung 350 Milliarden Reichsmark. Wilhelm Kollhoff wohnte in der Berliner Turmstraße.

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